1.1 Schulvorstand
- setzt sich zusammen aus Vertretern des Kollegiums, der Schüler- und Elternschaft unter Vorsitz des Schulleiters
- berät und entscheidet über grundsätzliche Aspekte der schulischen Organisation und Qualitätsentwicklung (nicht-pädagogische Fragen)
- befindet über Verwendung der Haushaltsmittel und entlastet den Schulleiter
1.2 Gesamtkonferenz
- setzt sich zusammen aus dem gesamten Kollegium und Mitarbeitern der Schule, den Schüler- und den Elternvertretern
- berät und entscheidet über pädagogische Grundsätze der schulischen Arbeit
1.3 Fachkonferenz
- setzen sich unter Vorsitz der jeweiligen Fachobleute zusammen aus allen Lehrkräften für das jeweilige Fach sowie Schüler- und Elternvertretern
- beraten und entscheiden über: Ausgestaltung und Umsetzung der schuleigenen Curricula (insb. Stoffverteilungspläne), Abstimmung der fachspezifischen Leistungskontrollen und -bewertung, Fortbildungen, Wahl der Lehrwerke und weitere Ausstattung für den Unterricht, Beitrag des Faches zu gesamtschulischen Prozessen und Konzeptionen, etc.
Weitere Infos finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Fachschaften.
1.4 Arbeitsgruppen
- setzen sich je nach thematischem Inhalt aus interessierten Lehrkräften, Schülern und Eltern zusammen (Ausübung eines Amtes in der Schule ist nicht notwendig)
- entwickeln gemeinsam Ideen und schuleigene Konzepte für verschiedene Bereiche des Schullebens (z.B. Schulprogramm, Schulordnung, Hausaufgaben- und Klassenarbeitsordnung, Berufsorientierung, gesunde Ernährung, Präventionskonzept)
- beenden ihre Tätigkeit mit Projektabschluss
In folgenden Projekten haben Eltern mitgewirkt oder sind noch aktiv:
- Präventionskonzept
- Steuerungsgruppe / Arbeit am Schulprogramm
- Hausaufgaben- und Klassenarbeitskonzept
- Berufsorientierung (verlinken zu der schon bestehenden Seite)
- Mensagruppe
- Vertretungskonzept
- Verkauf der UEG - Artikel
- Einmalige bzw. jährliche Aktionen wie
- Bundesjugendspiele
- Schulfest
- Abientlassung
1.5 Stadtelternrat
- alle Schulen der Stadt Leer wählen aus den Klassenelternvertretern 2 Repräsentanten für den StER
- der Vorsitzende des StER ist stimmberechtigtes beratendes Mitglied im Schulausschuss der Stadt Leer
- der StER berät Fragen, die für die Schulen der Stadt Leer von Bedeutung sind, insb. schulorganisatorische Fragen (§ 97 des Nds. Schulgesetz)
weitere Informationen siehe: Stadtelternrat
1.6 Kreiselternrat
- die aus allen Elternräten des Landkreises entsandten KER-Vertreter wählen für jeweils 2 Jahre einen Kreiselternrat (insg. 25 Mitglieder, jede Schulform ist repräsentiert)
- der KER-Vertreter ist antrags- und stimmberechtigtes Mitglied im Schulausschuss des Landkreises Leer
- der KER berät Fragen, die für die Schulen des Landkreises von Bedeutung sind und erhält die notwendigen Auskünfte
weitere Informationen: Kreiselternrat Leer
1.7 Landeselternrat
- alle Vorsitzenden der Kreiselternräte wählen aus ihrer Mitte einen Vorstand des LER
- Vertreter des LER repräsentieren diesen als Mitglieder in den schulformspezifischen Ausschüssen des Kultusministeriums
weitere Informationen: landeselternrat-nds
1.8 Arbeitskreis ostfriesischer Gymnasien
die Elternratsvorsitzenden aller ostfriesischen Gymnasien treffen sich 1-2 mal pro Schulhalbjahr zum Informations- und Erfahrungsaustausch