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Hier arbeiten Eltern mit

 

1.1   Schulvorstand

    • setzt sich zusammen aus Vertretern des Kollegiums, der Schüler- und Elternschaft unter Vorsitz des Schulleiters
    • berät und entscheidet über grundsätzliche Aspekte der schulischen Organisation und Qualitätsentwicklung (nicht-pädagogische Fragen)
    • befindet über Verwendung der Haushaltsmittel und entlastet den Schulleiter

     

    1.2   Gesamtkonferenz

      • setzt sich zusammen aus dem gesamten Kollegium und Mitarbeitern der Schule, den Schüler- und den Elternvertretern
      • berät und entscheidet über pädagogische Grundsätze der schulischen Arbeit

         

        1.3   Fachkonferenz

        • setzen sich unter Vorsitz der jeweiligen Fachobleute zusammen aus allen Lehrkräften für das jeweilige Fach sowie Schüler- und Elternvertretern
        • beraten und entscheiden über: Ausgestaltung und Umsetzung der schuleigenen Curricula  (insb. Stoffverteilungspläne), Abstimmung der fachspezifischen Leistungskontrollen und -bewertung, Fortbildungen, Wahl der Lehrwerke und weitere Ausstattung für den Unterricht, Beitrag des Faches zu gesamtschulischen Prozessen und Konzeptionen, etc.

        Weitere Infos finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Fachschaften.

         

        1.4 Arbeitsgruppen

        • setzen sich je nach thematischem Inhalt aus interessierten Lehrkräften, Schülern und Eltern zusammen (Ausübung eines Amtes in der Schule ist nicht notwendig)
        • entwickeln gemeinsam Ideen und schuleigene Konzepte für  verschiedene Bereiche des Schullebens (z.B. Schulprogramm, Schulordnung, Hausaufgaben- und Klassenarbeitsordnung, Berufsorientierung, gesunde Ernährung, Präventionskonzept)
        • beenden ihre Tätigkeit mit Projektabschluss

        In folgenden Projekten haben Eltern mitgewirkt oder sind noch aktiv:

        • Präventionskonzept
        • Steuerungsgruppe / Arbeit am Schulprogramm
        • Hausaufgaben- und Klassenarbeitskonzept
        • Berufsorientierung (verlinken zu der schon bestehenden Seite)
        • Mensagruppe
        • Vertretungskonzept
        • Verkauf der UEG - Artikel
        • Einmalige bzw. jährliche Aktionen wie
          • Bundesjugendspiele
          • Schulfest
          • Abientlassung

         

        1.5 Stadtelternrat

        • alle Schulen der Stadt Leer wählen aus den Klassenelternvertretern 2 Repräsentanten für den StER
        • der Vorsitzende des StER ist stimmberechtigtes beratendes Mitglied im Schulausschuss der Stadt Leer
        • der StER berät Fragen, die für die Schulen der Stadt Leer von Bedeutung sind, insb. schulorganisatorische Fragen (§ 97 des Nds. Schulgesetz)

        weitere Informationen siehe: Stadtelternrat

         

        1.6 Kreiselternrat

        • die aus allen Elternräten des Landkreises entsandten KER-Vertreter wählen für jeweils 2 Jahre einen Kreiselternrat (insg. 25 Mitglieder, jede Schulform ist repräsentiert)
        • der KER-Vertreter ist antrags- und stimmberechtigtes Mitglied im Schulausschuss des Landkreises Leer
        • der KER berät Fragen, die für die Schulen des Landkreises von Bedeutung sind und erhält die notwendigen Auskünfte

        weitere Informationen: Kreiselternrat Leer

         

        1.7 Landeselternrat

        • alle Vorsitzenden der Kreiselternräte wählen aus ihrer Mitte einen Vorstand des LER
        • Vertreter des LER repräsentieren diesen als Mitglieder in den schulformspezifischen Ausschüssen des Kultusministeriums

        weitere Informationen: landeselternrat-nds

         

        1.8 Arbeitskreis ostfriesischer Gymnasien

        die Elternratsvorsitzenden aller ostfriesischen Gymnasien treffen sich 1-2 mal pro Schulhalbjahr zum Informations- und Erfahrungsaustausch