• Lampe Altbau
  • Eingang Altbau
  • Pavillon

Neue Absonderungsverordnung

Da viele Fragen zu Themen wie "Wann bleibe ich zuhause?" aufkommen, werden diese in diesem Artikel zunächst mit einer Zusammenfassung und dann mit der Absonderungsverordnung beantwortet:

 

Vorgehensweise bei positiven Testungen:

Fall 1: Man hat selbst einen positiven Schnelltest, typische Symptome oder einen positiven PCR-Test

  • zu Hause bleiben
  • sofort die Schulleitung informieren
  • Kontaktpersonen der letzten zwei Tage ab positiven Test oder Auftreten der Symptome informieren (enge Kontaktpersonen: kein ausreichender Schutz, Gespräch ohne Maske oder mehr als 10 Minuten in einem Raum ohne ausreichende Lüftung)
  • bisher: PCR-Test veranlassen (bei Symptomen bzw. positivem Schnelltest), zukünftig voraussichtlich: POC-Antigentest.
  • --> Bei positivem PCR-Test verbleibt die Person 10 Tage in der Absonderung und kann sich nach 7 Tagen mit einem negativen offiziellem Schnelltest (nicht Selbsttest) frei testen.

Fall 2: Man ist Kontaktperson zu einer in Fall 1 beschriebenen Person

Dabei gilt man als Kontaktperson, wenn der Kontakt maximal 2 Tage ab dem Zeitpunkt der Testung zurückliegt und man engen Kontakt (kein ausreichender Schutz, Gespräch ohne Maske oder mehr als 10 Minuten in einem Raum ohne ausreichende Lüftung) hatte. Innerhalb der Schule sind Schülerinnen und Schüler keine Kontakpersonen, sofern sie asymptomatisch bleiben.

--> Man begibt sich in die Absonderung für 10 Tage (Freitestung mittels Schnelltest nach 7 Tagen möglich, bei Kindern kann die Freitestung nach 5 Tagen mit einem offiziellen Schnelltest erfolgen).

 

Alle nicht positiv getesteten Kontaktpersonen, die geboostert ("Geboosterte") oder vollständig geimpft (2. Impfung maximal 3 Monate her; "frisch Geimpfte" ) oder genesen (Infektion liegt mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurück; "frisch Genesene") oder genesene und 1x geimpft ("geimpft Genesene") sind, müssen sich nicht zwingend in die sogenannte "Absonderung" begeben.

 

Die neue  Absonderungsverordnung folgt hier:

2022 01 15 AbsonderungVO kompakt Grafiken.hp 

 

und die Ergänzung folgt hier:

 012 Anlage 3 Handreichung Quarant ne.hp