alle Schulen der Stadt Leer wählen aus den Klassenelternvertretern 2 Repräsentanten für den StER
der Vorsitzende des StER ist stimmberechtigtes beratendes Mitglied im Schulausschuss der Stadt Leer
der StER berät Fragen, die für die Schulen der Stadt Leer von Bedeutung sind, insb. schulorganisatorische Fragen (§ 97 des Nds. Schulgesetz)
Kreiselternrat
die aus allen Elternräten des Landkreises entsandten KER-Vertreter wählen für jeweils 2 Jahre einen Kreiselternrat (insg. 25 Mitglieder, jede Schulform ist repräsentiert)
der KER-Vertreter ist antrags- und stimmberechtigtes Mitglied im Schulausschuss des Landkreises Leer
der KER berät Fragen, die für die Schulen des Landkreises von Bedeutung sind und erhält die notwendigen Auskünfte
Vertreter für den Stadt- und Kreiselternrat 2025/2027