Schulfahrten am Ubbo-Emmius-Gymnasium

  • Schulfahrten am Ubbo-Emmius-Gymnasium  werden gemäß dem Erlass „Schulfahrten“ vom 30.06.1997 (SVBL, S. 266), zuletzt  geändert am 10.01.2006 (SVBL, S. 38) durchgeführt.
  • Ziffer 7.1 des Erlasses vom 10.01.2006 (Ziffer 6.1 des alten Erlasses) findet keine Anwendung. Eine Gesamtplanung der Schule zu Beginn des Schuljahrs engt die Lehrkräfte zu sehr ein und gefährdet damit das Stattfinden von Schulfahrten insgesamt. Dem Verzicht auf eine solche Gesamtplanung hat der Schulelternrat am 03.06.2004 zugestimmt.
  • Am 23.02.2005 hat die Gesamtkonferenz einen Kostenrahmen für Schulfahrten beschlossen.
  • Schüleraustauschfahrten werden gemäß dem Erlass „Schüleraustausch mit dem Ausland“ vom 23.02.1998 (SVBL, S. 93) durchgeführt.
  • Es findet ein jährlicher Austausch mit dem Lycée Aristide Briand in Evreux (Frankreich) statt (2 Wochen, Kl. 9/10) und ein Austausch alle zwei Jahre mit einer Schule in Topeka, Kansas (USA) statt (3 Wochen unter Inanspruchnahme von Ferienzeiten, Kl. 10/11).


Aktuelle Ergänzung Kostenrahmen und „procedere“:

  • Die Kosten sollten für die Klassen 5,6 und 7 maximal 250€, für die Klassen 8,9 und 10 maximal 280 € betragen einschließlich der Kosten für Verpflegung und zusätzliche Veranstaltungen.. Kursfahrten sollten maximal 400 € kosten. Eine Steigerung um 10% ist in gesonderten Fällen nach Absprache mit der Schulleitung möglich.
  • Klassenfahrten sind hinsichtlich der Kosten so zu kalkulieren, dass die Lehrkräfte Freiplätze in Anspruch nehmen, sofern dies möglich ist und auch die Fahrtkosten selbst tragen (Zuschüsse s.u.).
  • Zusätzlich sind einzelne „Wandertage“ möglich (weiteres im Schulfahrtenerlass unter www.schure.de )
  • Klassenfahrten müssen durch die Schulleitung mindestens 3 Monate vor Fahrtantritt genehmigt werden, diese benötigt hierzu Angaben zu Ort, Dauer und Betreuungsperson. Dazu gibt es ein Anmeldeformular im Sekretariat, das vor Vertragsabschluss vorgelegt werden muss. Die Buchungsverträge müssen von der Schulleitung unterzeichnet werden.
  • Klassenfahrten werden in der Regel durch die Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrer durchgeführt, Kursfahrten möglichst durch die Lehrkräfte der E1-Kurse.
  • Klassenfahrten können für die Lehrkräfte zum Teil durch den Schuletat finanziert werden, entsprechende Anträge bearbeitet Herr Veddeler.