Alle Schüler/innen bis hin zum Jahrgang 13 erhalten vom Landkreis Leer ein kostenfreies JugendTicket. Das JugendTicket gilt rund um die Uhr auf allen öffentlichen Linien im Gebiet der VEJ.
Ab den 01.05.2025 können alle Schülerinnen und Schüler die Anträge für das neue Schuljahr 2025/2026 stellen.
Der Antrag, unten findet sich der Link, dient hauptsächlich den Schülerinnen und Schülern, die ihren eingetragenen Wohnsitz im Landkreis Leer haben und die
- 1. Klasse einer Grundschule oder
- 5. Klasse einer Sekundärschule besuchen,
- Schülerin oder Schüler des SEK II-Bereichs oder
- neu aufgenommene Schülerinnen und Schüler aller Berufsbildenden Schulen sind,
- im vergangen Schuljahr nicht im Besitz eines Jugend-Tickets waren sowie
- innerhalb des Landkreises Leer zugezogen sind.
Die Ausgabe der Tickets an die Schülerinnen und Schüler, der 1. bis zur 13. Klasse ist eine freiwillige Leistung des Landkreises Leer. Es besteht kein Rechtsanspruch. Eine Erstattung für die Beförderung im Individualverkehr erfolgt nur für anspruchsberechtigte Schüler*innen nach der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Leer.
Wichtig: Antragsteller für das neue Schuljahr 2025/2026 müssen bei dem Punkt „Der Schüler/die Schülerin nutzt die öffentlichen Verkehrsmittel ab dem Datum“ zwingend ab den 01.08.2025 auswählen.
Als Hilfe dient folgendes Schaubild:
Link zum Landkreis Leer - Antrag für das Jugendticket