Beratungstätigkeit der Beratungslehrkräfte

Grundsätzlich können sich alle Schülerinnen und Schüler, die eine für sie schwierige Situation besprechen möchten, an die Beratungslehrkräfte wenden. Dies gilt insbesondere, wenn erzieherisch und/oder emotional Unterstützung erforderlich ist oder Krisensituationen gegeben sind. Auch wenn dies durch Dritte beobachtet wird – möglicherweise durch Eltern oder Lehrkräfte - ist es hilfreich und oftmals auch notwendig, Beratungslehrkräfte um Hilfestellung zu bitten (siehe auch die nachfolgende Tabelle).

Zielsetzung der Beratung ist eine entwicklungsförderliche Unterstützung der Ratsuchenden, möglicherweise eine Reduktion von Verhaltensauffälligkeiten sowie die Bearbeitung pädagogisch-erzieherischer Problemfelder bzw. Fragestellungen. Basis der Beratung sind neben der Verschwiegenheit die Prinzipien der Freiwilligkeit und Unabhängigkeit gegenüber Dritten.

Dies erfolgt sowohl in Einzelbetreuung als auch in Kleingruppen oder in Gesprächen mit den Eltern und Fachlehrkräften.