Hier arbeiten Eltern mit

1.   Schulvorstand

  • setzt sich zusammen aus Vertretern des Kollegiums, der Schüler- und Elternschaft unter Vorsitz des Schulleiters
  • berät und entscheidet über grundsätzliche Aspekte der schulischen Organisation und Qualitätsentwicklung (nicht-pädagogische Fragen)
  • befindet über Verwendung der Haushaltsmittel und entlastet den Schulleiter

 

2.   Gesamtkonferenz

  • setzt sich zusammen aus dem gesamten Kollegium und Mitarbeitern der Schule, den Schüler- und den Elternvertretern
  • berät und entscheidet über pädagogische Grundsätze der schulischen Arbeit

 

3.   Fachkonferenzen

  • setzen sich unter Vorsitz der jeweiligen Fachobleute zusammen aus allen Lehrkräften für das jeweilige Fach sowie Schüler- und Elternvertretern
  • beraten und entscheiden über: Ausgestaltung und Umsetzung der schuleigenen Curricula  (insb. Stoffverteilungspläne), Abstimmung der fachspezifischen Leistungskontrollen und -bewertung, Fortbildungen, Wahl der Lehrwerke und weitere Ausstattung für den Unterricht, Beitrag des Faches zu gesamtschulischen Prozessen und Konzeptionen, etc.

Weitere Infos finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Fachschaften.

 

4. Arbeitsgruppen

  • setzen sich je nach thematischem Inhalt aus interessierten Lehrkräften, Schülern und Eltern zusammen (Ausübung eines Amtes in der Schule ist nicht notwendig)
  • entwickeln gemeinsam Ideen und schuleigene Konzepte für  verschiedene Bereiche des Schullebens (z.B. Schulprogramm, Schulordnung, Hausaufgaben- und Klassenarbeitsordnung, Berufsorientierung, gesunde Ernährung, Präventionskonzept)
  • beenden ihre Tätigkeit mit Projektabschluss

In folgenden Projekten haben Eltern mitgewirkt oder sind noch aktiv:

  • Präventionskonzept
  • Steuerungsgruppe / Arbeit am Schulprogramm
  • Hausaufgaben- und Klassenarbeitskonzept
  • Berufsorientierung (verlinken zu der schon bestehenden Seite)
  • Mensagruppe
  • Vertretungskonzept
  • Verkauf der UEG - Artikel
  • Einmalige bzw. jährliche Aktionen wie Bundesjugendspiele, Schulfest oder Abitentlassung

 

5. Stadtelternrat

  • alle Schulen der Stadt Leer wählen aus den Klassenelternvertretern 2 Repräsentanten für den StER
  • der Vorsitzende des StER ist stimmberechtigtes beratendes Mitglied im Schulausschuss der Stadt Leer
  • der StER berät Fragen, die für die Schulen der Stadt Leer von Bedeutung sind, insb. schulorganisatorische Fragen (§ 97 des Nds. Schulgesetz)

weitere Informationen siehe: Stadtelternrat

 

6. Kreiselternrat

  • die aus allen Elternräten des Landkreises entsandten KER-Vertreter wählen für jeweils 2 Jahre einen Kreiselternrat (insg. 25 Mitglieder, jede Schulform ist repräsentiert)
  • der KER-Vertreter ist antrags- und stimmberechtigtes Mitglied im Schulausschuss des Landkreises Leer
  • der KER berät Fragen, die für die Schulen des Landkreises von Bedeutung sind und erhält die notwendigen Auskünfte

weitere Informationen: Kreiselternrat Leer

 

7. Landeselternrat

  • alle Vorsitzenden der Kreiselternräte wählen aus ihrer Mitte einen Vorstand des LER
  • Vertreter des LER repräsentieren diesen als Mitglieder in den schulformspezifischen Ausschüssen des Kultusministeriums

 

8. Arbeitskreis ostfriesischer Gymnasien

Die Elternratsvorsitzenden aller ostfriesischen Gymnasien treffen sich 1-2 mal pro Schulhalbjahr zum Informations- und Erfahrungsaustausch.